| Datum ▲ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
+3
|
12.08.2026 | IK 460/23 |
Endl Oliver Franz
Ankündigung RSB
|
Thomas Klöckner | 25.04.1991 |
Gartenweg 2
86559 Adelzhausen |
1.695,47 € | 14.380,91 € | ||||||||||||||||||
|
Veröffentlichungstext:
1 IK 460/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Endl Oliver Franz, geboren am 25.04.1991, Gartenweg 2, 86559 Adelzhausen
- Schuldner -
|
Beschluss:
|
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 04.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
|
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 07.08.2026
|
||||||||||||||||||||||||||
Verlauf für Aktenzeichen IK 460/23
|
||||||||||||||||||||||||||