Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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12.03.2026 IK 850/19
Seidel, Robert Roland
RSB erteilt
Weiß Wolfgang, Gögginger Straße 44, 86159 Augsburg 05.02.1966 Fritz-Aichele-Farm 21
86391 Stadtbergen
Veröffentlichungstext:
8 IK 850/19 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Seidel Robert Roland, geboren am 05.02.1966, Fritz-Aichele-Farm 21, 86391 Stadtbergen - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weiß Wolfgang, Gögginger Straße 44, 86159 Augsburg, Gz.: 1415-18 | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 04.12.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026
Verlauf für Aktenzeichen IK 850/19
DatumInhalt / TypAktion
05.01.2026 Ankündigung RSB ID: 634
15.09.2021 ID: 3636