| Datum ▲ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||
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| 22.01.2026 | IN 1214/13 |
Hausbaumanufaktur UG (haftungsbeschänkt) & Co. KG
Vertr.: Meyr Michael, die persönlich haftende Gesellschafterin Hausbaumanufaktur Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
HRA 16644
Augsburg
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Birkenstr. 4
86937 Scheuring |
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Veröffentlichungstext:
2 IN 1214/13
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hausbaumanufaktur UG (haftungsbeschänkt) & Co. KG, Birkenstr. 4, 86937 Scheuring, vertreten durch den Geschäftsführer Meyr Michael und die persönlich haftende Gesellschafterin Hausbaumanufaktur Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt)
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 16644
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zum Abschluss des Abfindungsvergleichs vom 07.01.2026 mit Wolfgang Timper
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.02.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 22.01.2026
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Verlauf für Aktenzeichen IN 1214/13
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