Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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08.11.2021 IN 164/20
Weiherstraße Immobilienprojekt GmbH & Co. KG
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im
Vertr.: Vuilleumier Jeanne
Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg 24.01.1962 Unterfeldstraße 5
86199 Augsburg
Veröffentlichungstext:
1 IN 164/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Weiherstraße Immobilienprojekt GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ratio Bauträger- und Verwaltungs-GmbH, Unterfeldstraße 5, 86199 Augsburg, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Vuilleumier Jeanne, geboren am 24.01.1962 Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19177 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 10-398/20 | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung, dass der Grundbesitz der Insolvenzschuldnerin, vorgetragen beim Amtsgericht Augsburg, Grundbuch von Oberhausen, Blatt 12144, Flurstück Nr. 1924/29, sowie Amtsgericht Augsburg, Grundbuch von Oberhausen, Band 218, Blatt 6618, Flurstück Nr. 1924/26, zu einem Gesamtkaufpreis in Höhe von 6,325 Mio. € aus freier Hand veräußert werden darf. das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.11.2021 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.11.2021
Verlauf für Aktenzeichen IN 164/20
DatumInhalt / TypAktion
10.03.2021 ID: 3468
10.09.2020 Eröffnung ID: 3365