Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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08.09.2025 IN 246/22
Jung Gerhard Bernd
- (Hausmeister- und Handwerks-) Dienstleistungen -
RSB erteilt
Boukai Andreas M., Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg 06.06.1946 Hochfeldstraße 62
86159 Augsburg Inhaber der VHD Vermittlung
Veröffentlichungstext:
8 IN 246/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Jung Gerhard Bernd, geboren am 06.06.1946, Hochfeldstraße 62, 86159 Augsburg Inhaber der VHD Vermittlung, Handel, Dienstleistungen e.K., Inhaber Gerhard Jung, Augsburg, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18421 - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Boukai Andreas M., Kreuzschnabelweg 18, 86156 Augsburg, Gz.: 6/22/8/AB | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.06.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 246/22
DatumInhalt / TypAktion
21.08.2025 ID: 1381
30.07.2025 Ankündigung RSB ID: 2450
11.06.2025 ID: 2194
16.11.2023 ID: 4773
11.08.2022 ID: 3980
28.06.2022 Anmeldung IV ID: 3928