Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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04.02.2026 IN 335/20
Weiss Wieland
Hausmeisterdienste sowie Ausführung von Putz- und
RSB erteilt
Scholl + Partner, Schertlinstraße 17 a, 86159 Augsburg 15.01.1966 Weiss Dienstleistungen, Salbeiweg 15
86169 Augsburg
Veröffentlichungstext:
5 IN 335/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Weiss Wieland, geboren am 15.01.1966, Weiss Dienstleistungen, Salbeiweg 15, 86169 Augsburg - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Scholl + Partner, Schertlinstraße 17 a, 86159 Augsburg, Gz.: 000094-20/PZ/PZ | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.10.2020 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.02.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 335/20
DatumInhalt / TypAktion
30.12.2025 Ankündigung RSB ID: 204
20.10.2025 ID: 924
16.12.2020 ID: 3413
03.11.2020 Anmeldung IV ID: 3401
07.09.2020 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 3366