Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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11.09.2024 IN 346/20
Bossmann GmbH Augsburg
Immobilienprojekte
Vertr.: Jahn Uwe
HRB 32813 Augsburg
am 29.08.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Augsbur... - Werner-Haas-Straße 8
86153 Augsburg
Veröffentlichungstext:
8 IN 346/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bossmann GmbH Augsburg, Werner-Haas-Straße 8, 86153 Augsburg Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 32813 - Schuldnerin - Zustellungsbevollmächtigter: Jahn Uwe | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleiches zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Gesellschafter-Geschäftsführer Uwe Jahn betreffend der gegen diesen bestehenden Ansprüche aus Masseschmälerungshaftung, Insolvenzanfechtung und Stammeinlage in Höhe von insgesamt rund 455.000,00 € unter Vereinbarung einer Zahlung eines in Raten zu begleichenden Vergleichsbetrags in Höhe von 30.000,00 € unter gleichzeitiger Vereinbarung einer Reduzierung der Zahlungspflicht auf einen Betrag in Höhe von 20.000,00 € für den Fall, dass bis spätestens 30.06.2025 ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € entrichtet wird das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.09.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.09.2024
Verlauf für Aktenzeichen IN 346/20
DatumInhalt / TypAktion
30.08.2024 ID: 2726
21.09.2020 Eröffnung ID: 3373