Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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06.07.2026 IN 396/25
Stark Jürgen
geschäftsführender Gesellschafter einer Firma zur Automatisierung
Sommer Richard, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen 26.05.1978 Rot-Kreuz-Straße 10D
86850 Fischach
Veröffentlichungstext:
8 IN 396/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stark Jürgen, geboren am 26.05.1978, Rot-Kreuz-Straße 10D, 86850 Fischach - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sommer Richard, Banweg 17/1, 72131 Ofterdingen | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zum Verkauf der im hälftigen Eigentum stehenden Immobilie des Schuldners in der Rot-Kreuz-Straße 10D, 86850 Fischach, einem Einfamilienhaus, Baujahr 1975, auf einem ca. 850 m² großen Grundstück, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Augsburg für Fischach, Band 25, Bl. 1041, Flurstück 469/3, zu einem Gesamtkaufpreis von mindestens 575.000,00 € das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.08.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 396/25
DatumInhalt / TypAktion
13.05.2025 Anmeldung IV ID: 1964