| Datum ▲ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||||||
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07.07.2026 | IN 435/22 |
Miskovic Marin
Gastronomie
Ankündigung RSB
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Michael Verken Pröllstraße 5, 86157 Augsburg | 30.11.1996 |
Hessenbachstraße 1
86157 Augsburg |
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Veröffentlichungstext:
5 IN 435/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Miskovic Marin, geboren am 30.11.1996, Hessenbachstraße 1, 86157 Augsburg
- Schuldner -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 13.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 02.07.2026
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Verlauf für Aktenzeichen IN 435/22
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