5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.06.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 628/19
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
29.10.2025
Schlussverteilung
ID: 760
Az.: 5 IN 628/19
Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky, hat mitgeteilt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 3.200,00 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 20.433,88 EUR Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht -, Aktenzeichen 5 IN 628/19, niedergelegt.
Augsburg, 29.10.2025
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht -
30.09.2025
Schlussverteilung
ID: 772
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.11.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 21.693,94 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 25.788,16 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 29.09.2025
04.06.2024
ID: 5218
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Moorweg 34, 86316 Friedberg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), diese vertreten durch den Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 27.05.2024
12.04.2021
ID: 3516
5 IN 628/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
RVI-Schmiedberg UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, vertreten durch die
persönlich haftende Gesellschafterin RVI-Augusta Verwaltungs UG
(haftungsbeschränkt), Moorweg 34, 86316 Friedberg, diese vertreten durch den
Geschäftsführer Strauß Johannes
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17510
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Der mit Beschluss vom 04.12.2019 bestellte Insolvenzverwalter Herr Dr. Paul
Abel, Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg, wird auf eigenen Antrag vom
30.03.2021 aus wichtigem Grund aus seinem Amt gem. § 59 I S. 2 InsO mit
sofortiger Wirkung entlassen.
Rechte und Pflichten des bisherigen Insolvenzverwalters enden mit sofortiger
Wirkung, insbesondere hat er keine Befugnis mehr, über das zur Insolvenzmasse
gehörende Vermögen zu verfügen und dieses zu verwalten. Er ist nicht mehr
befugt, zur Insolvenzmasse gehörende Forderungen einzuziehen bzw. Zahlungen von
Drittschuldnern entgegenzunehmen.
2. Herr Dr. Alexander Zarzitzky, Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg wird
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.
Auf diesen gehen alle Rechte und Pflichten als Insolvenzverwalter mit
sofortiger Wirkung über., insbesondere die Befugnis zur Verwaltung und
Verfügung über das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen, Einzug von
Forderungen zur Insolvenzmasse, Entgegennahme von Zahlungen von Drittschuldnern
sowie das vollumfängliche Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das
eingerichtete Insolvenzsonderkonto.
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3. Der bisherige Insolvenzverwalter hat alle das Verfahren betreffende
Unterlagen an den neuen Insolvenzverwalter unverzüglich herauszugeben und
sämtliche Auskünfte zu erteilen, die für eine ordnungsgemäße Überleitung des
Verfahrens erforderlich sind.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.04.2021