| Datum ▲ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||
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| 26.04.2023 | IN 635/18 |
Filiz Yasin
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Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg | 01.01.1960 |
Brentanostraße 9
86167 Augsburg |
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Veröffentlichungstext:
5 IN 635/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Filiz Yasin, geboren am 01.01.1960, Brentanostraße 9, 86167 Augsburg
- Schuldner -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neidlinger Marcus, Frölichstraße 18, 86150 Augsburg, Gz.: 06-404/18
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dem Gericht liegt ein Antrag des Gläubigers Tab.-Nr. 2 (Haußmann & Haußmann) vom 12.04.2023, in der Fassung vom 24.04.2023, auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 296 InsO vor.
In der Anlage erhalten Sie eine Kopie des Versagungsantrags und der weiteren Begründung, sowie des Berichts des Treuhänders auf den der Gläubiger zur Glaubhaftmachung des Antrags Bezug nimmt.
Der von Ihnen vertretene Insolvenzschuldner wird daher aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zustellung dieses Schreibens gegenüber dem Treuhänder oder dem Gericht folgende Auskünfte zu erteilen bzw. Nachweise vorzulegen:
1. Die monatlichen Einkünfte von 01/2022 bis einschließlich 03/2023
2. Nachweis über die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit bzw. einen Nachweis über Bemühungen eine solche Tätigkeit aufzunehmen.
3. Einkommensnachweise aus angestellter Tätigkeit oder aus Sozialbezug. Soweit Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden, ist die Einnahmenüberschussrechnung für den Zeitraum 01/2022 bis 12/2022 zu erstellen und vorzulegen.
Nach § 295 Absatz 1 Ziffer 3 InsO hat der von Ihnen vertretene Insolvenzschuldner über die Erfüllung der Obliegenheiten Auskunft zu erteilen und aufgrund des entsprechenden Gläubigerantrags die Richtigkeit dieser Auskunft auch an Eides statt zu versichern, § 296 Absatz 2 Satz 2 InsO. Wird die Auskunft oder die eidesstattliche Versicherung innerhalb der gesetzten Frist ohne hinreichende Entschuldigung nicht abgegeben, ist die Restschuldbefreiung bereits aus diesem Grund zu versagen, § 296 Absatz 2 Satz 3 InsO. Auf eine Obliegenheitsverletzung oder eine Gläubigerbeeinträchtigung kommt es dann insoweit nicht mehr an.
Die Insolvenzgläubiger können binnen 3 Wochen zu dem Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung Stellung nehmen.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 25.04.2023
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Verlauf für Aktenzeichen IN 635/18
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