Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
+9
06.08.2025 IN 650/21
Duman Cem
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerde
RSB erteilt
Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau 24.01.1993 Lärchenweg 3
86391 Stadtbergen
zuvor: Trockenbau, Philipp-Häring-Straße 20b, 86157 Augsburg
zuvor: Philipp-Häring-Straße 20b, 86157 Augsburg
Veröffentlichungstext:
8 IN 650/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Duman Cem, geboren am 24.01.1993, Lärchenweg 3, 86391 Stadtbergen - Schuldner - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Scheid Christoph, Niblerstraße 2, 82223 Eichenau, Gz.: CS-1639 | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.05.2022 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.08.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 650/21
DatumInhalt / TypAktion
27.06.2025 Ankündigung RSB ID: 2253
09.09.2024 ID: 2792
21.09.2023 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 4661
27.03.2023 ID: 4381
24.10.2022 ID: 4120
13.10.2022 ID: 4094
13.07.2022 ID: 3948
30.05.2022 Anmeldung IV ID: 3909
25.11.2021 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 3688