Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▲ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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28.05.2026 IN 736/22
S.A.M Sports Athletics Medicine GmbH
Betrieb eines Trainingsstudios
Vertr.: Schürenberg Sabrina
HRB 31643 Augsburg
AD CD GES
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Anhängigmachung eines Rechtsstreits auf Zahlung von je 50.000,00 EUR gegen: - Herrn Wilhelm Schröter, Sommerbergstr. 28, 73326 Deggingen - Röntgenstr. 44
86368 Gersthofen
Veröffentlichungstext:
5 IN 736/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. S.A.M Sports Athletics Medicine GmbH, Röntgenstr. 44, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführerin Schürenberg Sabrina Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 31643 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages der Insolvenzverwalterin wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung besonders bedeutsamer Rechtshandlungen, hier über die Zustimmung zur Beantragung von Prozesskostenhilfe und im Falle der Gewährung von Prozesskostenhilfe zum Anhängigmachen eines Rechtsstreits mit einem Streitwert von 80.709,31 € vor dem Landgericht Augsburg, gegen 1. Frau Sabrina Schürenberg, Alte Reichstraße 30, 86420 Diedorf (Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung und Geschäftsführerhaftung) 2. Herr Samuel Schürenberg, Alte Reichstraße 30, 86420 Diedorf (Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung), das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 28.05.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 736/22
DatumInhalt / TypAktion
21.06.2023 ID: 4527
20.04.2023 ID: 4389
03.02.2023 Eröffnung ID: 4283
14.11.2022 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 4132