1 IK 308/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kügle Marietta Ottilie, geboren am 05.10.1993, Dorfstraße 2, 86551 Aichach
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 03.08.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und der Insolvenzverwalter werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 01.07.2026
Verlauf für Aktenzeichen IK 308/23
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
15.04.2026
ID: 6652
1 IK 308/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kügle Marietta Ottilie, geboren am 05.10.1993, Dorfstraße 2, 86551 Aichach
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO zum Abschluss
eines Vergleichs über die Abfindung der Pflichtteils- und
Pflichtteilsergänzungsansprüche der Schuldnerin als Pflichtteilsberechtigte
und deren sämtliche übrigen erbrechtliche Ansprüche, insbesondere auch
deren Vermächtnisanspruch gegen die Miterbin des Nachlasses der
gemeinsamen Mutter, Angela Maria Kügle (Erblasserin), Herrn Simon
Maximilian Kügle und Frau Martina Angela Lechner
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
11.02.2026
ID: 5621
1 IK 308/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kügle Marietta Ottilie, geboren am 05.10.1993, Dorfstraße 2, 86551 Aichach
- Schuldnerin -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. Zustimmung gemäß § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zur Klageerhebung als
Insolvenzverwalter über das Vermögen der Marietta Ottilie Kügle als
Pflichtteilsberechtigte, um den Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen die alleinigen Miterben des Nachlasses der gemeinsamen
Mutter, Angela Maria Kügle (Erblasserin), Herrn Simon Maximilian Kügle
und Frau Martina Angela Lechner, durchzusetzen
2. Zustimmung, dass die Kanzlei Loritz & Sessig Rechtsanwälte und Steuerberater PartG mbB,
Brienner Straße 46, 80333 München, mit der gerichtlichen
Geltendmachung der Ansprüche und ggf. der Beantragung von
Prozesskostenhilfe beauftragt wird
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.03.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 10.02.2026