Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
13.08.2026 IK 515/23
Rokohl, Michael
Ankündigung RSB
- 09.04.1981 Haunstetter Straße 210 a
86179 Augsburg
Veröffentlichungstext:
2 IK 515/23 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Rokohl Michael, geboren am 09.04.1981, Haunstetter Straße 210 a, 86179 Augsburg - Schuldner - | Beschluss: | 1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden. 2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 11.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen. Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird. Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 11.08.2026
Verlauf für Aktenzeichen IK 515/23
DatumInhalt / TypAktion