| Datum ▼ | Aktenzeichen | Name / Infos | Verwalter | Geb.Datum | Anschrift (ermittelt) | Masse | Forderungen | Inhalt | ||||||
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| 14.10.2024 | IK 655/18 |
Grunenberg, Alexandra
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hat mit Schreiben vom 02.10.2024 beantragt, die Restschuldbefreiung zu versagen, da die an diese abg... | 26.08.1984 | - | |||||||||
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Veröffentlichungstext:
1 IK 655/18
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In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Grunenberg Alexandra, geboren am 26.08.1984
- Schuldnerin -
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Treuhänderin hat mit Schreiben vom 02.10.2024 beantragt, die Restschuldbefreiung zu versagen, da die an diese abgeführten Beträge für das vorangegangene Jahr ihrer Tätigkeit die Mindestvergütung nicht decken. Trotz schriftlicher Aufforderung durch die Treuhänderin wurde der Betrag von Ihnen nicht beglichen.
Sie werden deshalb aufgefordert, sich zu dem in der Anlage beigefügten Antrag binnen 2 Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu äußern, § 298 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung. Zugleich werden Sie aufgefordert, innerhalb derselben Frist den Mindestbetrag zur Deckung der jährlichen Vergütung der Treuhänderin in Höhe von 119,00 Euro an die Treuhänderin zu bezahlen und dem Gericht hiervon Kenntnis zu geben.
Erfolgt die Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig, wird die beantragte Restschuldbefreiung versagt werden (§ 298 Abs. 1 Insolvenzordnung).
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 08.10.2024
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Verlauf für Aktenzeichen IK 655/18
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