Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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09.04.2026 IN 1004/25
BAUMSTIL - Consult GmbH
Beratung und Planung im Bereich technische Gebäudeausstattung etc.
Vertr.: Faßbender Tim
HRB 39161 Augsburg
Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg - Donauwörther Straße 3
86368 Gersthofen
Veröffentlichungstext:
1 IN 1004/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. BAUMSTIL - Consult GmbH, Donauwörther Straße 3, 86368 Gersthofen, vertreten durch den Geschäftsführer Faßbender Tim Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 39161 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Planer & Kollegen GmbH, Danziger Platz 6-8, 86899 Landsberg am Lech, Gz.: L-11030/TPL/kba | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zur Veräußerung der immateriellen Vermögenswerte und des Anlage- und Umlaufvermögens an die Baumstil Connect GmbH UG (haftungsbeschränkt), mittlerweile firmierend unter Baumstil Connect GmbH, gemäß Kaufvertrag vom 27. Februar 2026 das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.04.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 1004/25
DatumInhalt / TypAktion
05.01.2026 Eröffnung ID: 611