1 IN 1062/23
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Golda Oliver Peter, geboren am 03.06.1957, verstorben am 22.04.2023, zuletzt wohnhaft: Waldweg 10, 86424 Dinkelscherben
- Erblasser -
1) Schmidtlein Kerstin, Anna-Stobitzer-Ring 11, 86424 Dinkelscherben
- Erbin -
2) Golda Karl-Heinz, Geldhauserweg 2a, 86424 Dinkelscherben
- Erbe -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 14.07.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 1062/23
Datum
Inhalt / Typ
Aktion
25.04.2025
Schlussverteilung
ID: 1908
Der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer, hat mitgeteilt:
In dem Nachlassinsolvenzverfahren über das Vermögen des Oliver Peter Golda findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 2.946,33 EUR Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 3.842,77 EUR Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis (Schlussverzeichnis) ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Augsburg - Insolvenzgericht - Geschäftsnummer IN 1062/23 - niedergelegt.
Augsburg, 22. April 2025
Amtsgericht Augsburg
- Insolvenzgericht -
09.04.2025
Schlussverteilung
ID: 1882
1 IN 1062/23
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Golda Oliver Peter, geboren am 03.06.1957, verstorben am 22.04.2023, zuletzt wohnhaft: Waldweg 10, 86424 Dinkelscherben
- Erblasser -
1) Schmidtlein Kerstin, Anna-Stobitzer-Ring 11, 86424 Dinkelscherben
- Erbin -
2) Golda Karl-Heinz, Geldhauserweg 2a, 86424 Dinkelscherben
- Erbe -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.06.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.04.2025
26.02.2025
ID: 1615
1 IN 1062/23
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Golda Oliver Peter, geboren am 03.06.1957, verstorben am 22.04.2023, zuletzt wohnhaft: Waldweg 10, 86424 Dinkelscherben
- Erblasser -
1) Schmidtlein Kerstin, Anna-Stobitzer-Ring 11, 86424 Dinkelscherben
- Erbin -
2) Golda Karl-Heinz, Geldhauserweg 2a, 86424 Dinkelscherben
- Erbe -
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1. Die Prüfung der bis 24.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.03.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 24.02.2025