Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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20.04.2026 IN 52/24
DecArt Bau GmbH
Ausbaugewerde und Außen- und Gartengestaltung
Vertr.: Koz Turgut, Sari Süleyman
HRB 33782 Augsburg
Michael Bauer Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg - Thyssenstraße 37
86368 Gersthofen
Veröffentlichungstext:
8 IN 52/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DecArt Bau GmbH, Thyssenstraße 37, 86368 Gersthofen, vertreten durch die Geschäftsführer Koz Turgut und Sari Süleyman Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 33782 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über a) Herr Cem Ilhan Sari zahlt an Herrn Rechtsanwalt Michael Bauer als Insolvenzverwalter der DecART Bau GmbH einen Vergleichsbetrag in Höhe von brutto 20.000,00 €, zahlbar in zwei Raten, 1. Rate in Höhe von 10.000,00 € zur Zahlung fällig am 15.06.2026 und 2. Rate in Höhe von 10.000,00 € zur Zahlung fällig zum 15.07.2026. b) Mit vollständiger und fristgerechter Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 20.000,00 € sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit den von der Insolvenzschuldnerin für Herrn Sari erbrachten Werk-/Bauleistungen, mit Ausnahmen der in dieser Vergleichsvereinbarung übernommenen Verpflichtungen, abgegolten und erledigt, gleich ob die Ansprüche bekannt oder unbekannt sind. c) Herr Sari verzichtet darüber hinaus, im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma DecArt Bau GmbH etwaige Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. d) Werden die von Herrn Sari zu leistenden Beträge nicht vollständig und fristgerecht geleistet, ist der Insolvenzverwalter zum Rücktritt von der Vergleichsvereinbarung berechtigt. e) Herr Sari räumt dem Insolvenzverwalter bei Versagung der Zustimmung durch die Gläubigerversammlung ein Rücktrittsrecht von dieser Vergleichsvereinbarung ein. f) Herr Sari verzichtet gegenüber dem Insolvenzverwalter, nunmehr befristet bis zum 30.07.2026, auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der mit Schreiben vom 12.12.2024 geltend gemachten Ansprüche der Insolvenzschuldnerin aus der Schlussrechnung vom 15.11.2023. g) Die Parteien tragen ihre außergerichtlichen Kosten sowie die Kosten dieser Vergleichsvereinbarung selbst. das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 52/24
DatumInhalt / TypAktion
02.04.2026 ID: 6513
22.05.2024 Eröffnung ID: 5162