Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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19.03.2025 IN 666/19
my Home Bauträger GmbH & Co. KG
Abwicklung von Bau- und Modernisierungsprojekten
Vertr.: Tokuc Üfük, Yagci Sebahattin
HRA 17259 Augsburg
Michael Bauer Holbeinstraße 7, 86150 Augsburg - Ludwigstraße 17
86152 Augsburg
Veröffentlichungstext:
2 IN 666/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. my Home Bauträger GmbH & Co. KG, Ludwigstraße 17, 86152 Augsburg, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin my Home Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch die Gesellschafter Tokuc Üfük und Yagci Sebahattin Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 17259 - Schuldnerin - | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung, dass der Grundbesitz, vorgetragen beim Amtsgericht Augsburg, Grundbuch von Gersthofen, Flurstück 1385/54, Blatt Nr. 14276, 14277, 14278, 14279, 14280, jeweils 1/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück 1385/54, Wallerplatz 2, Brandenburger Straße 3, Gebäude- und Freifläche, verbunden mit dem Sondereigentum an den Tiefgaragenstellplätzen, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. ST.PL 1, 2, 3, 4, 5, aus freier Hand veräußert werden darf, das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 18.04.2025 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 18.03.2025
Verlauf für Aktenzeichen IN 666/19
DatumInhalt / TypAktion
20.10.2020 Eröffnung ID: 3391