Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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08.06.2026 IN 806/22
Aydogan, Mustafa
Transportunternehmer
RSB erteilt
Dr. Alexander Zarzitzky Pröllstraße 5, 86157 Augsburg 14.05.1976 Oberneul 1 c
86551 Aichach
zuvor: Gögginger Straße 113, 86199 Augsburg
zuvor: Sankt-Bernhard-Straße 11 a, 86438 Kissing
0,00 € 511.724,46 €
Veröffentlichungstext:
1 IN 806/22 | In dem Restschuldbefreiungsverfahren d. Aydogan Mustafa, geboren am 14.05.1976, Oberneul 1 c, 86551 Aichach - Schuldner - | Beschluss: 1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt. 2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.04.2023 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben. Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern. Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten. Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt: 1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte 2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten 3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden. Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.06.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 806/22
DatumInhalt / TypAktion
30.04.2026 Ankündigung RSB ID: 6931
25.02.2026 ID: 5825
18.12.2025 Schlussverteilung ID: 106
25.11.2025 Schlussverteilung ID: 853
16.09.2025 ID: 1147
28.09.2023 ID: 4701
03.05.2023 Anmeldung IV ID: 4409
21.02.2023 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 4298