Insolvenz-Bekanntmachungen

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Datum ▼ Aktenzeichen Name / Infos Verwalter Geb.Datum Anschrift (ermittelt) Masse Forderungen Inhalt
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06.05.2026 IN 821/22
Schumacher Manuela
Gastronomie
Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München 05.07.1985 Lettenbachstraße 44
86420 Diedorf
zuvor: Am Wasserberg 2, 86441 Zusmarshausen
Veröffentlichungstext:
1 IN 821/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Schumacher Manuela, geboren am 05.07.1985, Lettenbachstraße 44, 86420 Diedorf - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Wellensiek Rechtsanwälte PartG mbB, Unterer Anger 3, 80331 München, Gz.: MN 916/2022 | | Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung zu der am 11./20. März 2026 zwischen dem Insolvenzverwalter und der VR Handels- und Gewerbebank eG, vertreten durch den Genossenschaftsverband Bayern e.V. geschlossenen Vergleich über die Anfechtung der Verpfändung des Girokontos IBAN DE26 7206 2152 8000 0071 45 gegen Bezahlung eines Vergleichsbetrages über 20.000,00 EUR (§ 160 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 InsO) das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Einzelheiten und Unterlagen zum o. g. Tagesordnungspunkt können bei Nachweis des berechtigten Interesses auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen / der Insolvenzakte entnommen oder beim Insolvenzverwalter erfragt und erlangt werden. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.06.2026 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden. Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt. | Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Verlauf für Aktenzeichen IN 821/22
DatumInhalt / TypAktion
16.04.2026 RSB erteilt ID: 6684
04.03.2026 Ankündigung RSB ID: 5987
18.10.2023 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 4726
26.04.2023 ID: 4421
01.02.2023 Anmeldung IV ID: 4288
30.11.2022 Vorläufige Insolvenzverwaltung ID: 4161